F-Gase-Verordnung: Was sich ab 2027 für industrielle Kaltwassersätze ändert.
Mit Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 werden die Anforderungen an das Treibhauspotenzial von Kältemitteln weiter verschärft. Für industrielle Kühlsysteme und Kaltwassersätze gelten ab dem 1. Januar 2027 neue GWP-Grenzwerte, die bei der Planung neuer Anlagen berücksichtigt werden müssen.
Die neuen Grenzwerte im Überblick.
Für neu in Verkehr gebrachte Kaltwassersätze gelten ab 2027 folgende Vorgaben:
- Bis 12 kW Kälteleistung: GWP ≤ 150
- Über 12 kW Kälteleistung: GWP ≤ 750
Ziel dieser Vorgaben ist es, den Einsatz klimafreundlicherer Kältemittel zu fördern und die Umweltbelastung durch fluorierte Treibhausgase weiter zu reduzieren.
Mehr Planungssicherheit für Investitionen.
Für Betreiber industrieller Kühlanlagen bedeutet die Verordnung vor allem eines: Die Auswahl der richtigen Technologie wird zunehmend zum Bestandteil einer langfristigen Investitionsstrategie. Dabei sind neben Energieeffizienz und Leistung auch regulatorische Anforderungen zu berücksichtigen.
Bestehende Anlagen sind von den neuen Inverkehrbringungsregeln nicht unmittelbar betroffen und können in der Regel weiter betrieben werden. Ausschlaggebend sind die jeweiligen Service-, Betriebs- und lokalen Vorgaben.
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